Inspektion und Wartung
Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit des Produkts ist gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik jährlich eine Inspektion durchzuführen. Die Inspektion beinhaltet sicherheitstechnische Kontrollen sowie gegebenenfalls die Schmierung des Produkts. Die Inspektion ist von Fachpersonal durchzuführen, welches aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeiten gewonnenen Erfahrungen, eine ordnungsgemäße Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen gewährleistet.
Für die Durchführung der Inspektion stellt Getinge auf Anfrage technische Informationen zur Verfügung.
Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit aller Funktionen sowie einer erhöhten Lebensdauer empfiehlt Getinge einen Wartungsvertrag. Getinge bietet hierfür Wartungen mit unterschiedlichen Leistungsinhalten an. Die Wartung darf nur vom Getinge-Service oder von Servicetechnikern durchgeführt werden, die durch Getinge autorisiert wurden. Die Wartung ist alle 2 Jahre und ab dem 5. Jahr jährlich durchzuführen.