Elektromagnetische Felder
Entsprechend der Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) kann der Schwellenwert für statisch magnetische Felder von 0,5 mT an den Gleitschienen punktuell überschritten werden.
Bei einem Sicherheitsabstand von ca. 2 cm besteht keine Gefährdung.
Eine Gefährdung für den Patienten auf der Lagerfläche besteht grundsätzlich nicht.